LGB - Anlage
Was Sie wissen sollten
Rügen Informationen
Angeln auf RügenAngeln wird immer beliebter auf der Insel Rügen. Insbesondere die Möglichkeit hier einen Lachs oder auch einen Hecht von über
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten beim Angeln auf der Insel Rügen? Grundsätzlich besteht beim Fischfang in allen Gewässern (auch Ostsee) die Fischereischeinpflicht. Falls Sie keinen Fischereischein für Mecklenburg Vorpommern haben sollten, können Sie einen Touristenangelschein erwerben, dieser wird für 28 Tage je Kalenderjahr erteilt. Es werden aber auch Fischereischeine anderer Bundesländer anerkannt, soweit dieser Gültig ist und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in M-V hat. Der Touristen Fischereischein (auch Touristenangelschein, Fischereischein, Touristenfischereischein, Angelerlaubnis, Angelkarte oder Küstenangelschein genannt) wird von den örtlichen Ordnungsbehörden und den angeschlossenen Ausgabestellen erteilt und kostet einschließlich Fischereiabgabe 20,00 € (Stand 2008). Eine Angelerlaubnis erhalten Sie auch bei:
Gern können Sie geführte Angeltouren und Bootsvermietungen von führerscheinfreien Angelbooten bei Herrn Wolf-Dieter Kaiser unter der Telefon-Nr. 03 83 08 / 911 33 oder 0173 - 875 31 21 in Göhren buchen. oder Genießen Sie das Angelerlebnis am hauseigenen Angelteich bei Familie Haack in Göhren. Terminabsprache erforderlich unter Tel.-Nr.: 03 83 08 / 910 68. oder Weitere Möglichkeiten bestehen in Saßnitz am Hafen, Breege und Lohme. |


















